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Wissenswertes

Führerschein, Helmpflicht und Zulassung

Führerschein
Roller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad, dafür ist Führerschein Klasse AM (Ab 16 Jahren) oder Autoführerschein Klasse B erforderlich. (Mit einem vor dem 1 April 1980 erworbenen Pkw Führerschein können Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren werden.)
Für schnellere Roller braucht es den A2 oder A Motorradführerschein.

Helmpflicht:
Fahren Roller schneller als 20 km/h, besteht Helmpflicht.

Versicherung:
Für Elektromotorroller besteht Versicherungspflicht. Ein kleines Versicherungskennzeichen ist am Fahrzeug anzubringen. Kfz-Haftpflicht kann mit Teilkaskoversicherung  erworben werden. Die Kosten sind beim jeweiligen Versicherer zu erfragen. Die Kosten für die Versicherung liegen je nach Alter des Halters zwischen 50 und 100 Euro.

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